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   BSG, 20.01.1970 - 3 RK 29/66   

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https://dejure.org/1970,3637
BSG, 20.01.1970 - 3 RK 29/66 (https://dejure.org/1970,3637)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1970 - 3 RK 29/66 (https://dejure.org/1970,3637)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1970 - 3 RK 29/66 (https://dejure.org/1970,3637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kinderzuschuß aus der Rentenversicherung - Familienausgleichskasse - Ersatzanspruch - Anspruchsübergang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 98/63

    Krankengeld neben Erwerbsunfähigkeitsrente - Krankengeld neben Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 20.01.1970 - 3 RK 29/66
    nach @ 183 Abs° 3 Satz 2 i"V"mg Abs° 4 RVO trat also ;zum 1° August 1961 - und nicht erst sechs Wochen danach - ein f(vgl° BSG 24, 285, 290)° Da das Krankengeld die Rente über- ;stieg, erfaßte er die ganze, auf die Zeit vom 1° August bis "250 Oktober 1961 entfallende Rentennachzahlung (1 205, 40 DM), insbesondere auch die Kinderzuschüsse (vgl" dazu das Urteil des Senats 11° Juli 1967 51/67.

    (vglo BSG 24, 285, 290)" Aber auch zugunsten der FAK war der "Rentcnanspruch für jeden Monat der Gewährung von Kindergeld von 1vornherein durch den Ersatzanspruch des @ 1541 a EVO aF "bela- "stet"" Diese "Belastung" und der Übergang nach 5 185 Abs° 5 "Satz 2 EVO sind also - ohne sich gegenseitig auszuschließen - yfür den Zeitraum" in1dem sie sich gegenüberstehen9 gleigh; "geitig eingetreten (Vglc Franz, Soners 1964, 273, 274)° Nach alledem läge es nahe, den auf die Zeit vom 10 August bis 25° Oktober 1961 entfallenden Kinderzuschuß für das Kind H" im Verhältnis der beiderseitigen Aufwendungen zu teilen" Für diese Lösung hat sich das BVA (GE Nr° 21189 AN 1915, 7729 774) bei Zusammentreffen mehrerer gleichberechtigter Ersatzansprüche von Armenverbänden auf die gleiche Versicherungsleistung (55 1531, 1536, 1506 Abs° 1 EVO aF) ausgesprochen° Es konnte insoweit auch auf die Begründung zum Entwurf einer RVO (Anlagen zur Reichstagsdrucksache Nrg 540, 120 Legislatur-Periode9 Ile Session 1909/10 so'451) verweisen" Dort ist für die Teilung der in den 59 15069 1507 RVO aF in erster Linie in Betracht kommenden Unfallrente ausgeführt: "Übersteigen die Leistungen der beiden Kassen die Gren2e (nämlich die dem Versicherten nach damaligem Recht verbleibende halbe Unfallrente), werden sie, so.

  • BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57

    Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BSG, 20.01.1970 - 3 RK 29/66
    ihre Gleichbereohtigung vorausgesetzt9 nach Verhältnis ihrer Höhe in ihrem Umfang auf die Höhe der halben Unfallrente beschränkte" Im gleichen Sinne hat der Bundesgerichtshof (BGH) in BGHZ 28, 68, 72 f entschieden, in Fällen eines mehrfachen Forderungsübergangs nach 5 1542 EVO seien die Versicherungsträger, soweit sie konkurrieren, Gesamtgläubigero Als sachgerechter Maßstab für den Innenausgleich biete sich von selbst das Größenverhältnis der beiderseitigen Versicherungsleistungen an° Dabei sei vorausgesetzt, daß es sich um gleichartige Versichérungsleistungen handele, die sachlich und zeitlich dem Schaden kongruent seien, auf dessen Erstattung der gemäß 5 1542 RVO übergegangene Anspruch bestehe und daß sich nicht aus besonderen rechtlichen Gesichtspunkten ein Vorrang eines Versicherungsträgers ergebe" Dieser Ansicht ist der Senat in seinem Urteil vom 200 März 1969 (SozR Nr° 39 zu @ 183 EVO) insoweit beigetreten, als in solchen Fällen grundsätzlich Gleichrangigkeit angenommen wird" Er ist jedoch - ebenso wie das RVA und der BGH aaO - ausdrücklich von der Voraussetzung ausgegangen, daß es sich glgighbgreghtigtg Forderungsübergänge handelt oder daß um.
  • BSG, 22.09.1965 - 1 RA 285/62

    Ansprüche des Sozialhilfeträgers - Überleitung eines Rentenanspruchs - Ansprüche

    Auszug aus BSG, 20.01.1970 - 3 RK 29/66
    (BSG 24, 16" 17 ff) ausgeführt: Der Anspruch des Versicherten Mo auf Rentenhachzahlung für die Zeit vom 1° August bis 25" Oktober 1961 sei schon mit dem Ersatzanspruch des Trägers der Kindergeldhahlung behaftet gewesen, als er auf die AOK übergegangen sei° Des- Wegen sei der Anspruch der PAK vorrangigo.
  • BSG, 26.03.1963 - 3 RK 20/62
    Auszug aus BSG, 20.01.1970 - 3 RK 29/66
    geldes auf die Kasse über° Wie vom Senat in BSG 24, 2859 286 entschieden, ist 5 183 Abs" 3 Satz 2 RVO entsprechend anzu- Wenden, wenn während des Bezuges von EU-Rente oder Altersruhegeld Krankengeld gewährt wird (@ 183 Abs° 4 RVO)° Das trifft auf den vorliegenden, bei Inkrafttreten des LeistungsverbesserungsG - am 1° August 1961 - noch nicht abgeschlossenen Versicherungsfall zu; M" bezogiosc des @183Abs° 4 RVO(vglo BSG 19, 28, 32) EU-Rente seit 10 Februar 1961, während Kranfkengeld bzw° Krankenhauspflege einschließlich Hausgeld erst "ab 5° Februar 1961 gewährt wurde" Der Anspruch auf Kranken- 4geld für höchstens sechs Wochen - gerechnet vom Tage des Be- "ginns der Arbeitsunfähigkeit an -" den @ 183 Abs° 4 BVG dem "Versicherten neben der Rente beläßt, war bei Inkrafttreten Jdes LeistungsverbesserungsG.
  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 50/67
    i"V"m° Satz 1 BVG hinsichtlich der Ansgarüche9 die dem Berechtigten mit Rücksicht auf den unterstützten Angehörigen zustehen hier: des Kinderzuschusses - geht insoweit dem Forderungsübergang nach 5 183 Abs", 3 Satz 2 BVG vor (wegen der im Verhältnis des Forderungsübergangs nach 5 183 Ab803 Satz 2 EVO zu den Ersatzansprüchen aus 55 1551 RVO" 1541 a RVO aF allgemein zu beachtenden Gesichtspunkte vglo Urteil des Senats vom gleichen Tage " Azo 3 RK 29/66 =? das zur Veröffentlichung vorgesehen ist}" Wenn die beigeladene AOK unter Berufung auf Peters (Handbuch der Krankenversiw cherungg Anm0 6 c zu 5 183 RVG) ausführt9 in 5 183 Abso 3 Satz 3 BVG sei abschließend geregelt9 welchen Vermögensnachw teil die Krankenkasse im Zusammenhang mit einer Doppel- "leistung in Kauf.
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